Close

Bade & Aufenthaltsverbote außerhalb des Badestrandes. Warum, Wie, Weshalb.

Oftmals stoßen wir auf verwunderte Blicke wenn wir Wildbader von unseren Angelstegen verweisen oder im hinteren Teil des Sees auf das geltende Badeverbot hinweisen.

Wildbaden im Erbacher Badesee ist nicht gestattet. Es gibt einen öffentlichen Badestrand der zu nutzen ist.

Die Frage die dann im Raum steht ist: Warum, es sei doch ein öffentlicher See…

Wir wollen versuchen diese Fragen hier zu beantworten.

Zunächst, nichts liegt uns ferner als hier hoheitliche Recht durchboxen zu wollen oder den See-Sheriff zu spielen.

See-Polizei möchten wir nicht sein!

Zunächst ist es so, dass es sich bei dem Erbacher Baggersee um einen privaten See auf privatem Land handelt. Auch wenn hier kein Zaun um das Grundstück gezogen ist, so gilt hier doch das Recht des Besitzers.

Wir, die Anglerinnen und Angler der Fischergilde Erbach, haben vom Besitzer die Erlaubnis, unter gewissen Auflagen, das Angeln am See zu betreiben.

Zu diesen Aufgaben gehört es eben auch, uns um die begehbaren Ufer zu kümmern und hier im Interesse des Besitzers und der Hausbesitzer das Hausrecht am See durchzusetzen.

Alle angelegten Stege ausserhalb des Badebereichs sind privat und dürfen nicht betreten oder anderweitig genutzt werden.

Und dieses sieht im Sinne des Besitzers das Verbot des wilden Badens oder den unerlaubten Aufenthalt an anderen Stelle außer dem ausgewiesenen Badestrand vor.

Wer den Badesee nutzen möchte, kann dies zu den öffentlichen Badezeiten im Bereich des Badestrandes ausgiebig tun. Und ist hier auch unter Aufsicht von geschulten Bademeistern die für die Sicherheit der Besucher sorgen.

Wer sich für das Baden im See interessiert kann sich hier informieren: https://www.erbach-donau.de/cms/GaesteFreizeit-Badeseen.html

Im Regelfall handhaben wir Angler der Fischergilde den Aufenthalt am See recht entspannt. Wer hier am Ufer sitzt und seine Cola trinkt hat noch selten einen Platzverweis bekommen. Hier gilt für uns: Wie man in den Wald hinein schreit, so hallt es heraus.

 

Wer sich an den wenigen freien Flächen einnistet und dort den Grill aufbaut oder mit größeren Gruppen für Unruhe sorgt muss mit einem Verweis rechnen. Die Bewohner der Häuser am See schätzen die Ruhe am Gewässer und möchten keinen ausgedehnten Freizeitbetrieb in der Nachbarschaft. Man stelle sich mal vor auf der Straße vor dem eigenen Haus würde jemand seine Bierbank und den Grill aufstellen. Das wäre wohl den wenigsten recht.

Ebenso sind wir gehalten das Schwimmen zu unterbinden. Es gibt einen ausgewiesenen und durch Badepersonal gesicherten Schwimmbereich, der zu nutzen ist. Und auch auf ein Gewohnheitsrecht, auf welches sich manche Wildschwimmer beziehen gibt es nicht. Nur weil man etwas „schon immer so gemacht hat“ heißt das nicht, dass es rechtens und richtig ist.

Der Badestrand ist zu den Öffnungszeiten von geschultem Personal überwacht.

Wir Angler möchten nicht negativ auffallen und schon gar nicht als See-Polizei oder sonstiges in Erinnerung bleiben. Aber an der Einfahrt zum hinteren Teil des Sees steht eine Tafel, die genau vorgibt was am See erlaubt ist und was nicht. Wer diese missachtet muss damit rechnen darauf hingewiesen zu werden.

Bildmaterial: Fischergilde Erbach & pixabay.com