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Schwarzfischer am See

Leider mussten wir am 09.04. zwei Schwarzfischer der Polizei übergeben.
Die beiden Männer hatte sich in die Hecken geschlagen und wollten dort unbemerkt Ihrer Straftat nachgehen.

Nach dem die beiden ertappt wurden, wollten diese sich mittels Bestechung freikaufen.

Wir geben jeden Fall von Schwarzfischerei zur Anzeige! Und bitte beachten, es handelt sich beim Schwarzfischen ohne Angelschein nicht um eine Bagatelle! Dies kann mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden!

Wir möchte aus diesem Anlass hier den aktuellen Bussgeldkatalog zur Einsicht stellen:

Baden-Württemberg ist ein vergleichsweise großes Bundesland mit vielen Seen und Flüssen. Auch im Schwarzwald gibt es kleine Bäche, an denen das Angeln Freude bereitet. Baden-Württemberg ernennt zudem Gebiete, an denen das Angeln ohne Angelschein erlaubt ist.

Wer sich jedoch nicht an die Regelungen hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Sogar eine Freiheitsstrafe kann drohen.

Tatbestand Bußgeld
Fischerei ohne Zustimmung des Eigentümers oder des Nutzungsberechtigten ausgeübt bis zu 5.000 Euro
Fischerei ausgeübt, ohne den Erlaubnisschein bei sich zu führen bis zu 5.000 Euro
Fischerei ausgeübt, ohne einen gültigen Fischereischein zu besitzen oder bei sich zu führen* bis zu 5.000 Euro
Fischfang mit verbotenen Mitteln ausgeübt bis zu 5.000 Euro
Fischfang in Schonbezirken ausgeübt bis zu 5.000 Euro
Fischsterben nicht angezeigt bis zu 5.000 Euro
Mitgeführte Fanggeräte, gefangene Fische oder Fischbehälter nicht zur Prüfung ausgehändigt bis zu 5.000 Euro
Kranke Fische sowie Fische mit einem erkennbaren Parasitenbefall ausgesetzt bis zu 5.000 Euro
Elektrofischerei ohne Genehmigung betrieben bis zu 5.000 Euro

* Hierbei handelt es sich um eine Straftat laut Strafgesetzbuch (StGB), sodass eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe sowie der anschließende Entzug des Fischereischeins drohen kann.

Fischereigeräte, Fangmittel und sogar gefangene Fische können bei Tatbegehung eingezogen werden.

Quelle: Bussgeldkatalog